Pacht von Landwirtschaftsboden
Auf Ende 2026 läuft die aktuelle Pachtperiode für Landwirtschaftsboden aus. Nutzungsberechtigte Eigenversorger und Eigenversorgerinnen, Landwirtinnen und Landwirte mit Voll-, Nebenerwerbs- oder Freizeitbetrieb in Triesen können bis zum 1. Februar 2026 ihre Bewerbungen für eine Bodenpacht in der kommenden Pachtperiode (ab 1. Januar 2027) schriftlich an den Genossenschaftsvorstand einreichen (LWR Art. 16, Abs. 1).